Energieausweis - Bauphysik
Nachweise über den Wärme- und Schallschutz
Für Neu, Zu– und Umbauten, ist ein Nachweis über den baulichen Wärmeschutz und über den Schallschutz sowie der Nachweis bezüglich sommerlicher Überwärmung erforderlich.
Energieausweise für die Baubehörde und Wohnbauförderung
Berechnung von Energiekennzahlen als Beilage des Ansuchens um Wohnbauförderung und Baueinreichung.
Energieausweise für den Verkauf
Nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) ist beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes oder eines Nutzungsobjektes (Wohnung, Geschäftslokal etc.) ein Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes oder Nutzungsobjektes vorzulegen. Diese Verpflichtung tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft. Für Gebäude, die auf Grund einer vor dem 1. Jänner 2006 erteilten Baubewilligung errichtet wurden ist das Gesetz ab 1. Jänner 2009 anzuwenden.
Preise
Bestandsenergieausweis ab 370,-
Neubau ab 480,-
Für die Förderung:
2 Energieausweise 1x für den Bestand und
1x für die Sanierung
inklusive Optimierungsvorschlägen ab 580,-